Stand: September 2026
Leben in Deutschland/Alltag
Handyvertrag und SIM-Karte in Deutschland
Prepaid oder Laufzeitvertrag, Identitätsprüfung, Datenvolumen, Rufnummernmitnahme und wichtige Begriffe rund um deinen Mobilfunktarif.

- Kurz erklärt
- 1. Prepaid oder Laufzeitvertrag
- 2. Prepaid-SIM und Identitätsprüfung
- 3. Vertragszusammenfassung vor dem Abschluss lesen
- 4. Datenvolumen und Geschwindigkeit prüfen
- 5. Maximale Anfangslaufzeit und Verlängerung kennen
- 6. Widerrufsrecht bei Online- und Telefonverträgen
- 7. Die eigene Nummer behalten
- 8. Kundendaten bei der Rufnummernmitnahme prüfen
- 9. Mobilfunk-Minderleistung seit 2026 nachweisen
- 10. Auch bei eSIM gelten die Vertragsregeln
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
Bei einem Mobilfunktarif in Deutschland steht meist zuerst eine einfache Entscheidung an. Prepaid oder Vertrag? Danach werden Identitätsprüfung, Datenvolumen, Mindestlaufzeit, Kündigung und eine spätere Rufnummernmitnahme wichtig.
Kurz erklärt
Bei Prepaid bezahlst du Guthaben oder ein Paket, bevor du es nutzt. Bei einem Laufzeitvertrag schließt du einen fortlaufenden Vertrag mit regelmäßigen Kosten und festgelegten Bedingungen ab. Die konkreten Tarife unterscheiden sich je nach Anbieter. Die verbraucherschützenden Regeln für Telekommunikationsverträge gelten jedoch unabhängig vom Anbieter.
Vor dem Abschluss eines normalen Telekommunikationsvertrags für Verbraucher muss der Anbieter eine klare Vertragszusammenfassung bereitstellen. Die anfängliche Vertragslaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Zusätzlich muss ein Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens 12 Monaten angeboten werden. Wird der Vertrag nach der ursprünglichen Laufzeit stillschweigend verlängert, kann er mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Bei Prepaid-Mobilfunk muss der Anbieter die erforderlichen Identitätsdaten vor der Aktivierung überprüfen.
1. Prepaid oder Laufzeitvertrag
Welche Variante besser passt, hängt von deiner Nutzung ab und nicht von einem angeblich besten Anbieter in Deutschland.
Prepaid kann sinnvoll sein, wenn du
- keine lange Mindestlaufzeit möchtest
- deine Ausgaben über Guthaben oder Pakete steuern willst
- nach der Ankunft zunächst eine einfache SIM-Lösung brauchst
Ein Laufzeitvertrag kann sinnvoll sein, wenn du
- einen regelmäßigen monatlichen Tarif möchtest
- ein fest definiertes monatliches Daten- und Sprachpaket nutzen möchtest
- je nach Anbieter optionale Geräte- oder Servicepakete interessant findest
Geh nicht davon aus, dass ein Vertrag automatisch günstiger oder Prepaid immer flexibler ist. Vergleiche die tatsächlichen monatlichen Kosten, das Datenvolumen, die Laufzeit, mögliche Aktivierungsgebühren und die Kündigungsbedingungen.
2. Prepaid-SIM und Identitätsprüfung
Standardmäßige Prepaid-Mobilfunkdienste dürfen in Deutschland nicht anonym aktiviert werden.
Nach § 172 TKG müssen Anbieter von Prepaid-Mobilfunkdiensten die Richtigkeit der erforderlichen Daten zu Name und Geburtsdatum vor der Aktivierung anhand eines zugelassenen Ausweisdokuments oder eines anderen erlaubten Identifizierungsverfahrens überprüfen. Das Gesetz nennt unter anderem deutschen Personalausweis, Reisepass, bestimmte amtliche ausländische Ausweisdokumente und Aufenthaltstitel.
Die Bundesnetzagentur regelt zusätzlich, welche alternativen Identifizierungsverfahren Anbieter verwenden dürfen.
Wenn bei einer Prepaid-SIM Identifizierung erforderlich steht, ist das daher ein normaler gesetzlicher Aktivierungsschritt. Sende Ausweisdokumente nicht an nicht verifizierte Dritte außerhalb des legitimen Verfahrens des Anbieters.
3. Vertragszusammenfassung vor dem Abschluss lesen
Die Regeln zur Vertragszusammenfassung gelten auch für Mobilfunkverträge.
Darin sollten wichtige Informationen stehen, zum Beispiel
- wesentliche Leistungen
- Preise
- Aktivierungsgebühren
- Vertragsdauer
- Bedingungen für Verlängerung und Kündigung
- Informationen zum Internetzugang, soweit relevant
Wenn du einem Telekommunikationsvertrag telefonisch zustimmst, erklärt die Bundesnetzagentur, dass er erst wirksam wird, nachdem der Anbieter die Vertragszusammenfassung übermittelt und du den Vertrag anschließend in Textform genehmigt hast, zum Beispiel per E-Mail.
4. Datenvolumen und Geschwindigkeit prüfen
Datenvolumen ist einer der zentralen Begriffe bei Mobilfunktarifen.
Prüfe vor dem Abschluss
- wie viel Datenvolumen mit hoher Geschwindigkeit enthalten ist
- was nach Verbrauch dieses Volumens passiert
- ob die Geschwindigkeit reduziert oder zusätzliche Nutzung berechnet wird
- welche Angaben der Vertrag zur geschätzten maximalen Mobilfunkgeschwindigkeit enthält
- ob Telefonie, SMS und Roaming in den für dich wichtigen Situationen enthalten sind
Diese Punkte hängen vom konkreten Tarif ab. Maßgeblich sind deshalb die aktuellen Produktinformationen und die Vertragszusammenfassung des Anbieters.
5. Maximale Anfangslaufzeit und Verlängerung kennen
Nach § 56 TKG gilt
- die anfängliche Laufzeit eines entsprechenden Telekommunikationsvertrags für Verbraucher darf höchstens 24 Monate betragen
- der Anbieter muss zusätzlich einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens 12 Monaten anbieten
- nach einer stillschweigenden Verlängerung über die anfängliche Laufzeit hinaus kann der Kunde mit einer Frist von einem Monat kündigen
Wenn ein Tarif ein Smartphone oder ein anderes Gerät enthält, lies die Bedingungen zur Gerätezahlung getrennt. Servicevertrag und Gerätefinanzierung können unterschiedliche Zahlungsverpflichtungen auslösen.
6. Widerrufsrecht bei Online- und Telefonverträgen
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass bei bestimmten Telekommunikationsverträgen, die online, telefonisch oder auf andere Weise im Fernabsatz beziehungsweise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen kann. Für einen Kauf im Ladengeschäft besteht nicht automatisch dasselbe gesetzliche Recht, nur weil du deine Meinung änderst.
Wenn du widerrufen möchtest, nutze die aktuellen Widerrufsinformationen des Anbieters und handle innerhalb der für deinen Fall geltenden Frist.
7. Die eigene Nummer behalten
Wenn du den Mobilfunkanbieter wechselst, kannst du deine bisherige Rufnummer in der Regel mitnehmen.
Nach § 59 TKG und den Informationen der Bundesnetzagentur gilt
- für die Rufnummernmitnahme darf dem Endnutzer kein direktes Entgelt berechnet werden
- nach Vertragsende kann die Mitnahme noch bis zu einem Monat beantragt werden
- bei Mobilfunknummern kann die Mitnahme auch schon vor Ende des alten Vertrags verlangt werden
- eine vorzeitige Rufnummernmitnahme beendet den alten Vertrag nicht. Der alte Vertrag läuft weiter und der bisherige Anbieter kann für die Restlaufzeit eine neue Nummer vergeben
Dieser letzte Punkt wird leicht übersehen. Rufnummernmitnahme und Kündigung sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
8. Kundendaten bei der Rufnummernmitnahme prüfen
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, dass die Kundendaten beim alten und beim neuen Anbieter für die Rufnummernmitnahme übereinstimmen. Dazu gehören der relevante Name und weitere Identifikationsdaten des Vertragsinhabers.
Wenn eine Portierung scheitert, prüfe zunächst Schreibweise und Vertragsinhaberdaten, bevor du davon ausgehst, dass die Nummer verloren ist.
9. Mobilfunk-Minderleistung seit 2026 nachweisen
Seit dem 20. April 2026 gibt es bei der Bundesnetzagentur ein verbindliches Verfahren zum Nachweis bestimmter Minderleistungen beim mobilen Internet. Dafür stellt sie die kostenlose App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ bereit.
Für die reguläre Messkampagne sehen die Regeln der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2026 insgesamt 30 Messungen an fünf Kalendertagen vor. Pro Tag sind nach den Anforderungen der App sechs Messungen vorgesehen.
Wenn dieses offizielle Verfahren eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung nachweist, die die Voraussetzungen erfüllt, kann § 57 TKG ein Recht auf Minderung oder außerordentliche Kündigung begründen.
Verwechsle normale Schwankungen des Mobilfunksignals an einem einzelnen Ort nicht mit einer rechtlich nachgewiesenen Minderleistung. Wenn du formale Rechte geltend machen möchtest, nutze das offizielle Verfahren.
10. Auch bei eSIM gelten die Vertragsregeln
Eine eSIM ist ein digitales SIM-Profil statt einer herausnehmbaren Plastikkarte. Verfügbarkeit und Aktivierung unterscheiden sich je nach Anbieter und Gerät.
Wichtig ist, dass eSIM nichts an den grundlegenden Fragen zu Tarif, Identität, Laufzeit, Datenvolumen, Kündigung und Rufnummernmitnahme ändert.
Häufige Fehler
- eine Prepaid-SIM kaufen und von der Identitätsprüfung vor der Aktivierung überrascht sein
- einen Mobilfunkvertrag abschließen, ohne die Vertragszusammenfassung zu speichern
- Rufnummernmitnahme und Kündigung des alten Vertrags verwechseln
- annehmen, dass ein Angebot mit 24 Monaten die einzige Laufzeit sein darf
- nicht prüfen, was nach Verbrauch des monatlichen Datenvolumens passiert
- informelle Geschwindigkeitstests mit dem offiziellen Nachweisverfahren von 2026 verwechseln
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Prepaid-SIM in Deutschland einen Identitätsnachweis?
Ja. Anbieter von Prepaid-Mobilfunkdiensten müssen die erforderlichen Identitätsdaten vor der Aktivierung mit den nach § 172 TKG und den Regeln der Bundesnetzagentur zugelassenen Verfahren prüfen.
Kann ein Mobilfunkvertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben?
Ja. Eine anfängliche Laufzeit von bis zu 24 Monaten ist zulässig. Der Anbieter muss Verbrauchern zusätzlich einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens 12 Monaten anbieten.
Kann ich meine Mobilfunknummer beim Anbieterwechsel behalten?
Ja. Die Rufnummernmitnahme ist in § 59 TKG geschützt. Dem Endnutzer darf dafür kein direktes Portierungsentgelt berechnet werden.
Kann ich meine Rufnummer schon vor Ende des alten Vertrags mitnehmen?
Ja. Mobilfunkkunden können die Rufnummernmitnahme bereits vor Vertragsende verlangen. Der alte Vertrag selbst bleibt jedoch bestehen. Der bisherige Anbieter kann für die verbleibende Laufzeit eine neue Nummer vergeben.
Gibt es inzwischen ein rechtliches Verfahren zum Nachweis schlechter Mobilfunkgeschwindigkeit?
Ja. Seit dem 20. April 2026 gibt es bei der Bundesnetzagentur ein verbindliches Nachweisverfahren für Mobilfunk und eine eigene kostenlose App. Wenn das offizielle Verfahren eine qualifizierende Abweichung nachweist, können Verbraucherrechte nach § 57 TKG greifen.
Bedeutet eSIM, dass ich keinen normalen Mobilfunkvertrag brauche?
Nein. eSIM verändert das technische SIM-Format. Die Fragen zu Tarif, Aktivierung, Vertragsdauer, Datenvolumen und Kündigung bleiben bestehen.
Nützliche Sätze
Üben
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Deine Antworten bleiben in deinem Browser.
1. Was muss geschehen, bevor ein normaler Prepaid-Mobilfunkdienst aktiviert wird?
2. Du nimmst deine Mobilfunknummer vor Ende des alten Vertrags zu einem neuen Anbieter mit. Was passiert mit dem alten Vertrag?
3. Welches Verfahren ist relevant, wenn du eine qualifizierende Minderleistung beim mobilen Internet offiziell nachweisen möchtest?
Offizielle Quellen: Bundesnetzagentur: Vertrag · § 56 TKG · § 172 TKG · Bundesnetzagentur: Identverfahren für Prepaid-Mobilfunkdienste · Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Umzug · § 59 TKG · Bundesnetzagentur: Internetgeschwindigkeit · Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 15. April 2026 · § 57 TKG
